Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Muslimische Schülerinnen müssen am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen.

Die Pflicht zur Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht stellt keinen Verstoß gegen das Menschenrecht der Religionsfreiheit dar.

Im vorliegenden Fall klagte ein Elternpaar, das jeweils sowohl die türkische als auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt. Aus religiösen Gründen hatten die Eltern ihre beiden Töchter nicht zum gemischten Schulschwimmen geschickt. Die schweizer Behörden teilten den Eltern daraufhin mit, dass eine Befreiung von der Teilnahmepflicht erst möglich sei, wenn die Mädchen älter sind. Sie schlugen dem Elternpaar zudem vor, dass die Mädchen während des Schwimmunterrichts einen Burkini tragen könnten. Nachdem das Paar seiner elterlichen Pflicht weiterhin nicht nachgekommen war, verhängte die Schulbehörde eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet ca. 1.300 Euro.

Der EGMR kam zu der Überzeugung, dass die Behörden rechtmäßig gehandelt hatten. Die Teilnahme am Schwimmunterricht helfe Kindern bei der sozialen Integration und sei außerdem förderlich für die Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Die Pflicht zur vollständigen Teilnahme am Schulunterricht wiege höher als das religiöse Interesse der Eltern an einer Befreiung vom Schwimmunterricht.
 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil EGMR 29086 12 vom 10.01.2017
Normen: Art. 9 MRK
[bns]
 
Anwaltskanzlei nahe Schenefeld, Projektcontrolling nahe Schenefeld, Bauanwalt nahe Geesthacht, Bauvertraege Reinbek, Kanzlei nahe Norderstedt, Anwalt Baurecht nahe Buchholz in der Nordheide, Anwaltskanzlei Hamburg, Anwalt nahe Geesthacht, Juristische Baubetreuung nahe Stade, Anwaelte nahe Glinde