Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Keine Restschuldbefreiung für spätere GEZ-Gebühren

Während der Wohlverhaltensphase anfallende Rundfunkgebühren müssen beglichen werden.


Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gehören Rundfunkgebühren, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase entstehen, nicht zu den Masseverbindlichkeiten. Als Folge daraus gehen sie nicht zusammen mit den anderen Schulden unter und müssen von dem Betroffenen bezahlt werden.
 
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil VG D 27 K 1810 10 vom 31.01.2012
Normen: § 38 InsO
[bns]
 
Architektenrecht nahe Norderstedt, Juristische Baubetreuung Hamburg, Anwaelte nahe Norderstedt, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Bauvertraege Geesthacht, Bauspezifische Werkvertraege Reinbek, Bauanwalt nahe Schenefeld, Projektcontrolling nahe Buchholz in der Nordheide, Gewerbliches Grossbauvorhaben Finkenwerder