Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Parken in zweiter Reihe begründet Mitschuld

Verursacht ein vorbeifahrendes Fahrzeug einen Schaden an einem in zweiter Reihe geparkten PKW, muss sich der Abstellende eine Mitschuld zurechnen lassen.


Denn ein so abgestellter PKW beeinflusst weiterhin den fließenden Verkehr, zumal er die Fahrspur blockiert. In einem solchen Fall wird die Vorbeifahrt erheblich erschwert, weshalb sich der Parkende eine Mitschuld zurechnen lassen muss.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt streifte ein vorbeifahrender LKW den in zweiter Reihe abgestellten PKW, weshalb das Gericht 25 % der Schuld bei dem abstellenden Fahrer sah.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 332 C 32357 12 vom 26.03.2013
[bns]
 
Bauvertraege Quickborn, Bauanwalt Finkenwerder, Kanzlei Hamburg, Architektenrecht Hamburg, Anwaelte nahe Wedel, Bauspezifische Werkvertraege Hamburg, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg, Kanzlei Hamburg, Planervertraege Wedel, Anwaltskanzlei nahe Schenefeld