Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

BGH zum Ausschluss des großen Schadensersatzes

Nach bereits erklärter Minderung ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes wegen desselben Mangels nicht mehr möglich.

Wenn ein Käufer den Kaufpreis eines mangelhaften Fahrzeugs wirksam mindert, bringt er damit den Willen zum Ausdruck, am Kaufvertrag festhalten zu wollen. Der Käufer kann sich daher nicht mehr vom Kaufvertrag lösen, indem er unter Berufung auf denselben Mangel Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Dieser sogenannte große Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen, da der Käufer sein Wahlrecht bereits verbraucht hat.
 
BGH, Urteil BGH VIII ZR 26 17 vom 09.05.2018
Normen: § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 S. 3 BGB, § 281 Abs. 5 BGB, § 325 BGB
[bns]
 
Anwaltskanzlei Hamburg, Bauvertraege Reinbek, Anwalt nahe Glinde, Rechtsanwalt Baurecht nahe Norderstedt, Kanzlei Hamburg, Planervertraege Wedel, Kanzlei nahe Norderstedt, Architektenrecht nahe Buchholz in der Nordheide, Projektcontrolling Hamburg, Bauspezifische Werkvertraege Hamburg