Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

OLG Köln zum Transportkostenvorschuss

Es besteht kein Anspruch auf einen Transportkostenvorschuss, wenn der Verkäufer die Kaufsache zwecks Nacherfüllung selbst abholen und wieder zurücktransportieren möchte.

Im vorliegenden Fall machte der Käufer eines mangelhaften Gebrauchtwagens seinen Anspruch auf Nacherfüllung geltend. Da der Erfüllungsort der Nacherfüllung in dieser Angelegenheit beim Verkäufer liegt, verlangte der Käufer einen Transportkostenvorschuss.

Das Oberlandesgericht Köln stellte klar, dass ein solcher zwar grundsätzlich auf Verlangen des Käufers zu gewähren ist. Allerdings nicht, wenn sich der Verkäufer bereit erklärt, den Wagen auf eigene Kosten beim Käufer abzuholen und wieder zurückzubringen.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln I 16 U 113 18 vom 23.10.2018
Normen: § 439 II BGB
[bns]
 
Anwalt Hamburg, Rechtsanwalt Baurecht nahe Reinbek, Anwaltskanzlei nahe Stade, Juristische Baubetreuung nahe Quickborn, Bauvertraege Finkenwerder, Gewerbliches Grossbauvorhaben Quickborn, Kanzlei nahe Stade, Bauanwalt nahe Buchholz in der Nordheide, Anwaelte nahe Norderstedt, Projektcontrolling nahe Reinbek