Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Kein Familienzuschlag für Lebenspartner

Eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet keinen Anspruch auf den Familienzuschlag.

Lebt ein Beamter in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, hat er deswegen noch keinen Anspruch auf den Familienzuschlag. Den erhalten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz auch weiterhin nur verheiratete oder verwitwete Beamte. Das Gericht wies damit die Beschwerde des Klägers zurück, der eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes reklamiert hatte. Der ist aber nach Ansicht des Gerichts wegen der besonderen Werteentscheidung des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie ebenso wenig verletzt wie die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie, da sie keine Regelungen zum Familienstand enthält.

 
[mmk]
 
Anwaltskanzlei nahe Norderstedt, Rechtsanwalt nahe Norderstedt, Kanzlei nahe Quickborn, Gewerbliches Grossbauvorhaben Geesthacht, Anwalt Baurecht Hamburg, Bauspezifische Werkvertraege Glinde, Rechtsanwalt Baurecht nahe Schenefeld, Bauvertraege Glinde, Anwaelte Hamburg, Juristische Baubetreuung nahe Wedel