Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Rundfunkgebühren bei einem PC mit Internetzugang rechtmäßig

Ein PC mit Internetzugang ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.

Ob der PC auch tatsächlich hierfür genutzt wird ist für die Gebührenerhebung zumindest dann irrelevant, wenn er ohne großen technischen Aufwand hierfür nutzbar gemacht wird. Insbesondere liegt hierin kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Auch kann ein solcher PC nicht als Zweitgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags angesehen werden, wenn kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.
 
Bundesverwaltungericht, Urteil BverwG 6 C 12 09 vom 27.10.2010
Normen: Art. 2 I, 3 I, 5 I, 12 I, 14 I GG; §§ 1 I, II, 2 II, 5 III, 10, 12 II RGebStV; § 2 I RStV
[bns]
 
Gewerbliches Grossbauvorhaben Geesthacht, Rechtsanwalt Finkenwerder, Bauspezifische Werkvertraege Schenefeld, Planervertraege Hamburg, Anwalt nahe Norderstedt, Anwaelte nahe Pinneberg, Projektcontrolling Hamburg, Architektenrecht Hamburg, Juristische Baubetreuung Hamburg, Bauvertraege Hamburg