Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Unfall bei der Nahrungsaufnahme kein Arbeitsunfall

Wer während der Arbeit etwas trinkt und sich hierbei Zähne ausschlägt, kann von der Berufsgenossenschaft keine Anerkennung dieses Geschehens als Arbeitsunfall verlangen.


Denn die Nahrungsaufnahme ist grundsätzlich als ein menschliches Grundbedürfnis zu werten. Das gilt auch dann, wenn die Nahrungsaufnahme in einem Zeitpunkt erfolgt, in welchem man auf die Betriebsbereitschaft eines Arbeitsgerätes wartet.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wartete der Arbeitnehmer auf die erneute Betriebsbereitschaft eines Kopierers zwischen zwei Kopiervorgängen. Etwas hektisch setzte er in diesem Zeitraum eine Glasflasche an die Lippen und schlug sich mit dieser mehrere Zahnspitzen aus.
 
Sozialgericht Dresden, Urteil SG DD S 5 U 113 13 vom 01.10.2013
Normen: § 8 I S.1 SGB VII
[bns]
 
Juristische Baubetreuung nahe Schenefeld, Anwalt Baurecht Hamburg, Rechtsanwalt Baurecht nahe Reinbek, Bauvertraege Geesthacht, Gewerbliches Grossbauvorhaben Schenefeld, Planervertraege Finkenwerder, Anwalt nahe Norderstedt, Anwaelte Finkenwerder, Kanzlei nahe Wedel, Architektenrecht nahe Wedel